Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung – vereinigt mit der Gesellschaft für Effizienz in Staat und Verwaltung e.V. – verleiht unter der Schirmherrschaft des Bundesministers der Justiz Dr. Marco Buschmann den Preis für gute Gesetzgebung. Er ist dotiert in Höhe von 3.000 EUR.
Ziel der Auslobung des Preises ist, die Qualität gesetzgeberischer Akte zu fördern.
Eingesandt werden können:
- ein Gesetz, eine Verordnung, eine Verwaltungsvorschrift, eine Satzung oder ein
- Entwurf sowie
- der Vorschlag für einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf
Einsendeberechtigt:
- Bundes- und Landesministerien
- Kommunen
- Interessierte
Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2024.
Nachwuchspreis
Prämiert werden gelungene Gesetzesvorschläge, die von Studierendengruppen ausgearbeitet worden sind. Wir laden Sie ein, sich für den Nachwuchswettbewerb unter: (info@dggev.de) anzumelden.
Die Jury wird den Teilnehmern dann ein Thema vorgeben, zu dem in einem Bearbeitungszeitraum von 8 Wochen eine Arbeit eingereicht werden kann. Der Preis ist dotiert mit 2.000 EUR.
Einsendungen sind elektronisch an info@dggev.de zu richten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ausführliche Information entnehmen Sie dem Flyer.