AG Laufbahnbefähigung
Temporäre Arbeitsgemeinschaft Laufbahnbefähigung der Hochschulen für den öffentlichen Dienst

Im November 2023 konstituierte sich eine temporäre Arbeitsgruppe „Laufbahnbefähigung“ bestehend aus 16 Mitgliedern, die den Hochschulen für den öffentlichen Dienst angehören. Die Zielsetzung lautete, Empfehlungen an die Innenministerkonferenz bezüglich der gegenseitigen laufbahnrechtlichen Anerkennung der Abschlüsse von Verwaltungsstudiengängen (Bachelor / Diplom, gehobener Dienst, Laufbahngruppe 2 – 1. Einstiegsamt, 3. Qualifikationsebene) der HöD zu geben. Die hierfür bislang zu Grunde liegenden Papiere der Innenministerkonferenz stammen aus den Jahren 1998 sowie 2005 und sollen einer Reform unterzogen werden.
Die HöD wurden hierzu um Stellungnahme durch den zuständigen Arbeitskreis VI der Innenministerkonferenz gebeten. In insgesamt sechs Sitzungen der Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Robert Knappe, HWR Berlin, wurde der Entwurf eines novellierten IMK-Papieres samt Erläuterungsschreiben nach ausgiebiger Diskussion einvernehmlich verfasst. Nach einer bestätigenden Abstimmung in der RKHöD wurde dieses Arbeitsergebnis am 15.4.2024 dem zuständigen Arbeitskreis VI der IMK als empfehlende Stellungnahme der RKHöD übermittelt.
Die darin enthaltenen wesentlichen Empfehlungen der HöD lauten:
- Ergänzung des Anforderungsprofils für Absolventinnen und Absolventen um erfolgskritische Kompetenzen für die Verwaltung der Zukunft, u. a. technologische Kenntnisse und Managementkompetenzen
- Erweiterung der inhaltlichen Mindeststandards (Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften) um die Fachdisziplin Informatik mit den Teilgebieten Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Verwaltungsdigitalisierung
- Flexiblere curriculare Gestaltungsmöglichkeiten und höherer Individualisierungsgrad von einschlägigen Studiengängen, indem einige ausgewählte Mindestanforderungen umgestaltet werden, bspw. bei berufspraktischen Studienzeiten
- Systematische Zusammenführung beider Papiere in einem Dokument sowie redaktionelle Überarbeitung der Standards von 1998 und 2005 unter Berücksichtigung aktueller Terminologie.
Der Arbeitskreis VI der IMK sowie der Unterausschuss Personal und öffentliches Dienstrecht (UAPöD) haben die Vorschläge der HöD in den darauffolgenden Monaten erörtert und sind ihnen weitgehend gefolgt. Auch in diesem Diskussionsprozess gab es konstruktive Abstimmungen zwischen Vertretern der ministeriellen Gremien und Vertretern der HöD.
Der IMK wurde vom Arbeitskreis VI eine Beschlussvorlage mit Stand vom 10.10.2024 vorgelegt, welchen die IMK in ihrer 222. Sitzung vom 4. – 6. 12. 2024 in Rheinsberg unverändert beschlossen hat (TOP 73). Damit wurde ein Empfehlungspapier verabschiedet, welches einen Orientierungsrahmen für die Hochschulausbildung für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst darstellt und die bisherigen Papiere aus 1998 und 2005 ersetzt.
Die HöD haben hierzu einen maßgeblichen inhaltlichen Beitrag geleistet und begrüßen die Beschlussfassung der IMK.