Beschluss der Innenministerkonferenz: Zukunftsorientierte Hochschulausbildung für die öffentliche Verwaltung

In ihrer 222. Sitzung vom 4. – 6. 12. 2024 hat die Innenministerkonferenz (IMK) in Rheinsberg neue „Anforderungen an die Hochschulausbildung zum Erwerb der Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes“ beschlossen.  

Damit werden die Positionspapiere aus den Jahren 1998 und 2005 durch ein aktualisiertes Dokument ersetzt. Das neue Empfehlungspapier bildet einen zeitgemäßen Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung der einschlägigen Verwaltungsstudiengänge. 

Die HöD waren im Vorfeld bei der Erarbeitung der Beschlussvorlage intensiv eingebunden und haben einen Entwurf samt Begründungsschreiben in einer eigens hierzu gebildeten Arbeitsgruppe erarbeitet. Dieser wurde von der RKHöD verabschiedet, in den ministeriellen Beratungsprozess eingebracht und zusammen konstruktiv erörtert. Schließlich wurden die wesentlichen Vorschläge und Anregungen der HöD von der IMK und dem im Vorfeld befassten Arbeitskreis VI sowie Unterausschuss Personal und öffentliches Dienstrecht (UAPöD) berücksichtigt. Die beschlossenen Anforderungen (2024) tragen somit eine gemeinsame Handschrift und geben Leitplanken für die Weiterentwicklung der Verwaltungsstudiengänge.